Zum 01.01.2015 ist in Deutschland eine umfassende Neuregelung des gesetzlichen Mess- und Eichwesens in Kraft getreten, die auch geeichte Waagen betrifft. Die neuen gesetzlichen Grundlagen sind:
- das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG), welches im vollen Umfang am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist und das bisherige Eichgesetz ersetzt,
- die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung – MessEG), welche am 1. Januar 2015 die bisherige Eichordnung abgelöst hat,
- sowie die neue Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung – MessEG), welche am 06.02.2015 mit den vorgeschlagenen Änderungen den Bundesrat passiert hat,
für die aktuell aber noch nicht bekannt ist, wann sie in Kraft treten wird. Die bisherige Eichkostenverordnung gilt somit vorerst weiter.und am 28.03.2015 in Kraft getreten ist.
Wichtige Änderungen für Verwender von geeichten Waagen
Völlig neu ist die in § 32 Abs. 1 und 2 MessEG geregelte Anzeigepflicht: Die Inbetriebnahme einer neuen oder erneuerten geeichten Waage muss innerhalb von sechs Wochen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Hierzu wurde eine zentrale Meldeplattform auf www.eichamt.de eingerichtet. Dort finden Sie auch ein Informationsblatt mit weiteren Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Anzeige eines Messgeräts ist kein Eichantrag! Dieser muss separat gestellt werden. Dies sollte spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist erfolgen (vgl. § 38 MessEg).
Mit der momentan noch nicht in Kraft getretenen am 28.03.2015 in Kraft getretenen neuen Mess- und Eichgebührenverordnung steigen die Eichkosten erheblich an. Beispiele:
- Waage der Genauigkeitsklasse III bis 5 kg (z.B. A&D HL-3000LWP-EC): bisher 29,- € zukünftig 53,40 €.
- Waage der Genauigkeitsklasse III über 5 kg bis 50 kg (z.B. preisrechnende Waage Ohaus Aviator 7000 A71P15N): bisher 41,- €, zukünftig 66,30 €.
- Besonders drastisch fällt die Erhöhung bei Waagen der Genauigkeitsklasse II (Präzisionswaagen) aus. So wird die Eichung von Präzisionswaagen bis 5 kg wie z.B. der häufig als Goldwaage eingesetzten A&D EK-610i-EC statt bisher 45,- € zukünftig 103,- € kosten.
Die bisherigen Ermäßigungen (z.B. von 40% bei der Prüfung von Waagen „in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle“) sind auch im neuen Gebührenverzeichnis vorhanden.
Zu den für Verwender vorteilhaften Neuregelungen gehört die Pflicht des Herstellers zum Beifügen einer leicht verständlichen Bedienungsanleitung in deutscher Sprache (siehe § 23 Absatz 4 MessEG i.V.m. § 17 MessEV).
Die durch die Waagen-Hersteller angebrachten Kennzeichnungen geeichter Waagen und die von den Eichämtern verwendeten Kennzeichnungen haben sich geändert (ab 20.04.0216).
Hinweise: Wir planen, diesen Artikel bei Bedarf zu aktualisieren und ggf. zu ergänzen. Für die Aktualität und Richtigkeit können wir allerdings keine Gewähr übernehmen. Einige der früheren Beiträge in unserem Blog verlinken noch auf das bisherige Eichgesetz und die bisherige Eichverordnung und werden in Kürze aktualisiert.
Die letzte Aktualisierung dieses Artikels erfolgte am 09.11.2018. Wichtige Änderungen im Vergleich zur Originalfassung sind farblich hervorgehoben.
Weitere Informationen zum neuen Eichrecht
- Portal für das Gesetzliche Messwesen in Deutschland (www.eichamt.de) und die dort verlinkten Internetauftritte der Landeseichbehörden.
- Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) (beachten Sie besonders den Bereich „Fachinformationen“)
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