Kein brutto für netto – so wiegen Sie als Händler richtig

Gesetzeslage in Deutschland

Beim Verkauf von Waren nach Gewicht an Verbraucher darf die Verpackung nicht mitgewogen werden (§ 10a der Eichordnung § 26 der neuen Mess- und Eichverordnung). Lediglich „das Mitverwiegen von ganz dünnem Papier oder ganz dünner Folie kann von den Überwachungsbehörden geduldet werden, wenn das Gesamtgewicht des Verpackungsmaterials 1 g nicht überschreitet“ (PDF: Die Eichbehörden informieren: Brutto für Netto?). Stellt das Eichamt eine Ordnungswidrigkeit fest, drohen Bußgelder von mehreren hundert Euro.

Bestimmung des Nettogewichts

Jede preisrechnende Waage verfügt über eine Taraeinrichtung (Zuwiegefunktion), welche die korrekte Preisberechnung anhand des Nettogewichts ermöglicht. Grundsätzlich funktioniert dies wie folgt:

  1. Verpackung auf die Waage legen. Die Waage zeigt das Verpackungsgewicht an.
  2. Tara-Taste betätigen. Die Waage zeigt wieder Null an (mit Hinweis „Net“ o. ä.).
  3. Ware auf die Verpackung legen. Die Waage zeigt nun nur das Nettogewicht der Ware an.
  4. Grundpreis eingeben oder über PLU aufrufen. Die Waage zeigt den Verkaufspreis der Ware ohne Verpackung an.

Sofern das Verpackungsgewicht immer gleich ist, muss Schritt 1 nur einmalig nach Einschalten der Waage durchgeführt werden. Die Waage zeigt danach das negative Verpackungsgewicht an, wenn sie unbelastet ist. Bei manchen Waagen wird die Tara allerdings nach jedem Wägevorgang gelöscht und muss einmalig expliziert fixiert werden.

Etwas komplizierter sind Situationen, in denen sich das Verpackungsgewicht stark unterscheidet und die Ware nicht auf der Waage verpackt werden kann (man denke hier z.B. an verschieden große Feinkost-Schälchen). Je nach Waage kann es folgende Möglichkeiten zur Bestimmung des Nettogewichts geben:

Verkäufertara
  1. Verpackung auf die Waage legen. Die Waage zeigt das Verpackungsgewicht an.
  2. Verkäufertara-Taste betätigen. Die Tara wird für den aktuellen Verkäufer gespeichert.
  3. Verpackung von der Waage nehmen und Ware verpacken. Währenddessen können weitere Verkäufer mit der Waage arbeiten.
  4. Tara mit der Verkäufertara-Taste aufrufen und verpackte Ware auf die Waage legen. Die Waage zeigt das Nettogewicht an.
  5. Grundpreis eingeben oder über PLU aufrufen. Die Waage zeigt den Verkaufspreis der Ware ohne Verpackung an.
Handtara (Pre-Tara) oder Festtara
  1. Ware verpacken.
  2. Tara manuell eingeben oder aus einem Festtara-Speicher abrufen. Das Verpackungsgewicht muss hierzu natürlich bekannt sein (Handtara) bzw. vorher gespeichert worden sein (Festtara).
  3. Verpackte Ware wiegen. Die Waage zeigt das Nettogewicht an.
  4. Grundpreis eingeben oder über PLU aufrufen. Die Waage zeigt den Verkaufspreis der Ware ohne Verpackung an.
PLU-Tara
  1. Ware verpacken
  2. Verpackte Ware wiegen. Die Waage zeigt das Nettogewicht an.
  3. Grundpreis über PLU aufrufen. Mit dem Grundpreis wird eine für diesen Artikel festgelegte Tara als absoluter Wert oder prozentualer Wert abgerufen und vom Bruttogewicht abgezogen. Die Waage zeigt den Verkaufspreis der Ware ohne Verpackung an.

Welche dieser Möglichkeiten Ihre Waage unterstützt, entnehmen Sie am besten der Bedienungsanleitung. Eine einfache Tarafunktion ist aber auf jeden Fall vorhanden.

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Ein Gedanke zu „Kein brutto für netto – so wiegen Sie als Händler richtig“

  1. Ich habe bei Lidl, Königslutter, einen Papp-Korb mit ca. 1,5 kg Zwetschen gekauft. Angeblich wird von der Kasse ein Tara-Gewicht von 57 Gramm vor Errechnung des Warenpreises abgezogen. Dieser Vorgang aber wird nicht auf dem Kassenzettel dokumentiert. Wenn die Kassiererin nun bei diesen Gebinden die Tara-Taste drücken muß und der Warencode der Kasse bekannt ist, könnte doch dieser Vorgang auch dokumentiert werden? Ist es richtig, dass dieser Vorgang nicht auf dem Kassenzettel dokumentiert werden brauch? Mit freundlichen Grüßen
    E.B.

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