Die Anzeigepflicht für neue oder erneuerte geeichte Waagen entfällt in Deutschland ab dem 1. Januar 2025. Diese Vereinfachung ist Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes und soll Unternehmen und Bürger von unnötigem Verwaltungsaufwand befreien.
Die zentrale Meldeplattform auf www.eichamt.de wurde bereits abgeschaltet. Wir hatten diese in einem Beitrag im März 2015 vorgestellt.
Eichpflicht für Waagen bleibt ansonsten unverändert bestehen
Falls Sie eine Waage für eichpflichtige Zwecke verwenden, muss diese geeicht sein. Alle geeichten Waagen in unserem Online-Shop finden Sie hier. Auch müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Waage rechtzeitig (nach-)geeicht wird (siehe: Gültigkeitsdauer der Eichung).
Für die (Nach-)Eichung steht Ihnen wie bisher die Online-Plattform www.evp-service.de/DEMOL zur Verfügung. Hier können Sie unkompliziert einen Eichantrag stellen.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Infoblatt (PDF). Bei Fragen finden Sie hier die für Sie zuständige Eichbehörde.