Dürfen geeichte Waagen in Grain wiegen?

Die alte Einheit Grain erfreut sich aufgrund der Verwendung für Munition (Pulver) einer neuen Beliebtheit.

Frage: Dürfen geeichte („konformitätsbewertete“) Waagen in Grain wiegen?

Antwort: Unser Auffassung nach ist das nicht vorgesehen. Geeichte Waagen müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/31/EU entsprechen. Zu den Masseneinheiten steht in Anhang I der Richtlinie folgendes:

1.   Masseneinheiten

Es gelten die gesetzlichen Masseneinheiten im Sinn der Richtlinie 80/181/EWG des Rates vom 20. Dezember 1979 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen (1).

Gemäß diesen Bestimmungen sind folgende Einheiten zulässig:

a) SI-Einheiten: Kilogramm, Mikrogramm, Milligramm, Gramm, Tonne;

b) britische Einheit: Troy Ounce, für die Wägung von Edelmetallen;

c) andere Einheit: metrisches Karat für die Wägung von Edelsteinen

Die Verwendung von Grain ist demnach nicht zulässig.

Die erwähnte Richtline 80/181/EWG finden Sie hier (konsolidierter Text).

Für Deutschland enthält die Wikipedia-Seite zum Einheiten- und Zeitgesetz  weitere Informationen und eine übersichtliche Liste der gesetzlichen Einheiten.

Nacheichung von Waagen in den Niederlanden

Gültigkeit der Eichung in den Niederlanden

In den Niederlanden gibt es keine periodische Nacheichung von Waagen, d.h. die (Erst-)Eichung ist prinzipiell unbegrenzt gültig.

Nacheichung von Waagen

Dennoch kann es notwendig werden, eine Waage nacheichen zu lassen, z.B. wegen einer Reparatur, aufgrund der Verletzung der Eichsiegel oder auf Antrag des Eigentümers oder Nutzers (siehe Metrologiegesetz Artikel 7). Diese Aufgabe wurde privatisiert und wird von zugelassenen Unternehmen übernommen, die Sie in der auf der Website des NMi unter „erkende Keurder“ (zertifizierte Prüfer) finden. Bitte wenden Sie sich an eines dieser Unternehmen, um Ihre Waage in den Niederlanden nacheichen zu lassen.

Beachten Sie bitte, dass die Liste nicht zwischen selbsttätigen (automatischen) und nichtselbsttätigen Waagen unterscheidet (ein Blick in die verlinkte Zulassung schafft hier Klarheit) und dass einige der aufgeführten Firmen die Nacheichung nur für Waagen ihrer eigenen Marke durchführen.

Staatliche Kontrolle von Waagen

Die Marktüberwachung wird durch die staatliche Telekommunikationsagentur („Agentschap Telecom“) durchgeführt. Die (unangekündigten) Kontrollen sind kostenlos, wird die Waage beanstandet, fallen für die Nachkontrolle allerdings Kosten an.

Weitere Informationen zur Eichung von Waagen in den Niederlanden:

Informationen zur Nacheichung von Waagen in anderen Ländern:

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr! Beachten Sie bitte immer das Datum der Veröffentlichung (es gibt Bestrebungen, auch die Nacheichung EU-weit zu vereinheitlichen). Bitte wenden Sie für rechtlich verbindliche Auskünfte an die für Sie zuständige Eichbehörde.