Die alte Einheit Grain erfreut sich aufgrund der Verwendung für Munition (Pulver) einer neuen Beliebtheit.
Frage: Dürfen geeichte („konformitätsbewertete“) Waagen in Grain wiegen?
Antwort: Unser Auffassung nach ist das nicht vorgesehen. Geeichte Waagen müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/31/EU entsprechen. Zu den Masseneinheiten steht in Anhang I der Richtlinie folgendes:
1. Masseneinheiten
Es gelten die gesetzlichen Masseneinheiten im Sinn der Richtlinie 80/181/EWG des Rates vom 20. Dezember 1979 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen (1).
Gemäß diesen Bestimmungen sind folgende Einheiten zulässig:
a) SI-Einheiten: Kilogramm, Mikrogramm, Milligramm, Gramm, Tonne;
b) britische Einheit: Troy Ounce, für die Wägung von Edelmetallen;
c) andere Einheit: metrisches Karat für die Wägung von Edelsteinen
Die Verwendung von Grain ist demnach nicht zulässig.
Die erwähnte Richtline 80/181/EWG finden Sie hier (konsolidierter Text).
Für Deutschland enthält die Wikipedia-Seite zum Einheiten- und Zeitgesetz weitere Informationen und eine übersichtliche Liste der gesetzlichen Einheiten.