Die alte Einheit Grain erfreut sich aufgrund der Verwendung für Munition (Pulver) einer neuen Beliebtheit.
Frage: Dürfen geeichte („konformitätsbewertete“) Waagen in Grain wiegen?
Antwort: Unser Auffassung nach ist das nicht vorgesehen. Geeichte Waagen müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/31/EU entsprechen. Zu den Masseneinheiten steht in Anhang I der Richtlinie folgendes:
1. Masseneinheiten
Es gelten die gesetzlichen Masseneinheiten im Sinn der Richtlinie 80/181/EWG des Rates vom 20. Dezember 1979 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen (1).
Gemäß diesen Bestimmungen sind folgende Einheiten zulässig:
a) SI-Einheiten: Kilogramm, Mikrogramm, Milligramm, Gramm, Tonne;
b) britische Einheit: Troy Ounce, für die Wägung von Edelmetallen;
c) andere Einheit: metrisches Karat für die Wägung von Edelsteinen
Die Verwendung von Grain ist demnach nicht zulässig.
Dank der guten Zusammenarbeit zwischen unserem Unternehmen, dem Waagen-Hersteller Ohaus, UPS und DB Schenker konnte unser Kunde bereits 4 Werktage nach der Bestellung eine geeichte 60kg-Waage in Empfang nehmen.
Geeichte Waagen dieser Art werden bei der Ersteichung individuell auf die Schwerkraft am Aufstellungsort eingestellt. Der Kunde kann die Waage sofort für eichpflichtige Zwecke einsetzen.
Die preisrechnende Waage Kern RPB ist ab sofort in unserem Waagen-Shop erhältlich. Diese günstige Waage kann überall dort eingesetzt werden, wo die Preisberechnung nach Gewicht erfolgt, z.B. in Ladengeschäften oder auf Märkten. Es handelt sich dabei und das aktuelle Modell („Typ RFC“) mit einem komplett neuen Gehäuse und weiteren Verbesserungen.
Da es nicht sinnvoll ist, diese preisrechnende Waage ohne Eichung einzusetzen, sind die Eichkosten bei uns bereits im Preis enthalten. Die Waage wird geeicht ausgeliefert und kann sofort für eichpflichtige Zwecke eingesetzt werden.
Es sind Waagen mit Kundendisplays auf der Rückseite und auf einer Hochanzeige (Stativ) verfügbar:
Preisrechnende Kern RPB-Waagen: Höchstlast 6kg, 15kg und 30kg
Als Zweiteilungswaage wiegt die Kern RPB anfangs mit einem feineren Ziffernschritt (d). Somit eignet sie sich gut für Anwendungen, bei denen sowohl eine geringe Mindestlast (Min) als auch eine hohe Höchstlast (Max) erforderlich ist:
Waage:
Ausführung:
Max:
d:
Min:
RPB 6K1DM
flach
3kg/6kg
1g/2g
20g
RPB 15K2DM
flach
6kg/15kg
2g/5g
40g
RPB 30K5DM
flach
15kg/30kg
5g/10g
100g
RPB 6K1DHM
hoch
3kg/6kg
1g/2g
20g
RPB 15K2DHM
hoch
6kg/15kg
2g/5g
40g
RPB 30K5DHM
hoch
15kg/30kg
5g/10g
100g
Beispiel: Die Waage RPB 6K1DM wiegt bis zu einer Höchstlast von 6kg. Bis 3kg wird das Gewicht in Schritten von 1g angezeigt (darüber 2g) und die Mindestlast beim Einsatz im Verkauf liegt bei nur 20g.
Ziffernblock wie auf einer Kasse oder Tastatur
Der Ziffernblock im gewohnten Format erleichtert die Bedienung. Wichtige Tasten sind farblich hervorgehoben und verständlich beschriftet:
Bei dieser preisrechnenden Waage eines anderen Herstellers sind die Zifferntasten dagegen im einem weniger üblichen Format in zwei Reihen angeordnet:
Besser als teure Waagen mit Registrierkassenfunktion?
In Deutschland fallen Waagen mit Registrierkassenfunktion unter das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und unter die Kassensicherungsverordnung und müssen ab 1.1.2020 mit einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle ausgestattet sein. Viele technische Details sind hierbei noch nicht geklärt, so dass die Anschaffung einer teuren Ladenwaage mit Registrierkassenfunktion mit dem Risiko behaftet ist, dass diese schon in Kürze nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Der Kauf einer günstigen preisrechnenden Waage ohne Kassenfunktion wie der Kern RPB kann – zumindest für eine Übergangszeit – eine sinnvolle Alternative darstellen.
Weitere Informationen zur preisrechnenden Waage Kern RPB