Dürfen geeichte Waagen in Grain wiegen?

Die alte Einheit Grain erfreut sich aufgrund der Verwendung für Munition (Pulver) einer neuen Beliebtheit.

Frage: Dürfen geeichte („konformitätsbewertete“) Waagen in Grain wiegen?

Antwort: Unser Auffassung nach ist das nicht vorgesehen. Geeichte Waagen müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/31/EU entsprechen. Zu den Masseneinheiten steht in Anhang I der Richtlinie folgendes:

1.   Masseneinheiten

Es gelten die gesetzlichen Masseneinheiten im Sinn der Richtlinie 80/181/EWG des Rates vom 20. Dezember 1979 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen (1).

Gemäß diesen Bestimmungen sind folgende Einheiten zulässig:

a) SI-Einheiten: Kilogramm, Mikrogramm, Milligramm, Gramm, Tonne;

b) britische Einheit: Troy Ounce, für die Wägung von Edelmetallen;

c) andere Einheit: metrisches Karat für die Wägung von Edelsteinen

Die Verwendung von Grain ist demnach nicht zulässig.

Die erwähnte Richtline 80/181/EWG finden Sie hier (konsolidierter Text).

Für Deutschland enthält die Wikipedia-Seite zum Einheiten- und Zeitgesetz  weitere Informationen und eine übersichtliche Liste der gesetzlichen Einheiten.

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