Nacheichung von Waagen in Luxemburg
Die Nacheichung von Waagen in Luxemburg wird durch den Service de Métrologie Légale (ILNAS) durchgeführt. Private Anbieter können die Waagen zwar überprüfen und ggf. justieren oder reparieren, aber nicht die Nacheichung vornehmen.
Es gibt in Luxemburg keine feste Eichgültigkeitsdauer, vielmehr werden jedes Jahr die Waagen in einem Drittel des Landes nachgeeicht (siehe „Tournées de vérifications“).
Gebühren für die Nacheichung
Die Tabelle zeigt die Gebühren für nichtselbsttätige Waagen seit Anfang Mai 2018 im Vergleich zu den vorher gültigen Gebühren:
Höchstlast | Einzelabnahme1 | Periodische Nacheichung |
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bis 50 kg | 96,00 € | 5,00 € | 48,00 € | 0 € |
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51 kg bis 500kg | 110,00 € | 10,00 € | 55,00 € | 5,00 € |
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501 kg bis 5000 kg | 242,00 € | 12,50 € | 121,00 € | 6,20 € |
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darüber hinaus pro t | 10,00 € | 1,00 € | 5,00 € | 0,50 € |
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1 Dienstleistungen für ein neues Gerät, ein repariertes Gerät oder ein Gerät, das nur eine Überprüfung / Intervention erfordert.
Quellen:
Zum Verständnis: Die Ersteichung erfolgt üblicherweise durch den Waagen-Hersteller. Der Käufer muss somit normalerweise nur die Kosten für die periodische Nacheichung tragen (rechte Spalte). Eine Einzelabnahme (im Originaltext „Vérification intervention unique“) ist aber erforderlich, wenn die Waage bei der periodischen Nacheichung zunächst nicht konform war und (nach einer Reparatur) ein weiterer Versuch zur Nacheichung vorgenommen wird.
Beispiel 1: Nacheichung einer konformen Waage
Sie verwenden eine Waage mit einer Höchstlast von weniger als 51 kg, wie sie z.B. zum Verkauf von Obst und Gemüse nach Gewicht auf Märkten und in Supermärkten eingesetzt wird. Der Service de Métrologie Légale kommt zur Nacheichung vorbei und stellt keine Auffälligkeiten fest.
- Kosten vor Mai 2018: 0 €.
- Aktuelle Kosten: 48 €.
Beispiel 2: Nacheichung einer nicht-konformen Waage
Gleiches Szenario wie im obigen Beispiel, allerdings stellt der Service de Métrologie Légale diesmal fest, dass die Waage die Eichfehlergrenzen nicht mehr einhält und daher nicht nachgeeicht werden kann. Sie lassen Ihre Waage reparieren, danach wird diese erfolgreich durch den Service de Métrologie Légale nachgeeicht.
- Kosten vor Mai 2018: 5 €.
- Aktuelle Kosten: 48 € + 96 € = 144 € (ein Anstieg um 2780 %).
Möglichkeiten zur Kostenminimierung für Besitzer geeichter Waagen
Zunächst sollten Sie klären, ob Sie zur Verwendung geeichter Waagen gesetzlich verpflichtet sind (siehe z.B.: Benötige ich eine geeichte Waage?). Falls Sie geeichte Waagen nur für interne Zwecke einsetzen, um z.B. den Anforderungen Ihres Qualitätsmanagementsystems zu genügen, könnte es günstiger sein, einen privaten Kalibrierdienst mit der regelmäßigen Überprüfung Ihrer Waagen zu beauftragen.
Auch wenn Sie zwingend eine geeichte Waage benötigen, ist es vorteilhaft, wenn Ihre Waage bei der Nacheichung durch den Service de Métrologie Légale in Ordnung ist. Die neuen Gebühren für die reguläre Nacheichung können Sie so zwar nicht vermeiden, wohl aber die teure Einzelabnahme nach einer Reparatur. Sie können auch hierzu auf die regelmäßige Überprüfung durch einen privaten Anbieter zurückgreifen oder die Waage selber mit Gewichtstücken kontrollieren. Zu der zweiten Option muss allerdings gesagt werden, dass der Service de Métrologie Légale seit einiger Zeit keine Eichgewichte mehr überprüft, so dass Sie auch hierzu auf private Anbieter angewiesen sind (z.B. Kern in Deutschland).
Ist Ihre alte Waage bereits bei der Nacheichung durchgefallen, müssen Sie sich überlegen, ob eine Reparatur wirtschaftlich noch sinnvoll ist: zu den Reparaturkosten kommen noch die hohen Kosten für die Einzelabnahme hinzu. Würden Sie hingegen eine neue, bereits durch den Hersteller für die Verwendung in Luxemburg erstgeeichte Waage kaufen, müssten Sie diese üblicherweise nicht erneut durch den Service de Métrologie Légale überprüfen lassen.
Ist eine neue Waage bei der Nacheichung durchgefallen, ergibt sich eine schwierige Situation: Würde diese von Ihrem Händler (oder dem Hersteller) im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bzw. der Garantie repariert werden, muss danach dennoch eine Einzelabnahme durch den Service de Métrologie Légale erfolgen. Die Rechnung hierfür würden Sie erhalten, ob eine Erstattung durch den Händler oder Hersteller möglich ist, sollte möglichst schon vor dem Waagen-Kauf geklärt werden.