Alle Ampelwaagen auf einen Blick

Eine Ampelwaage ist entweder mit integrierten Kontrollleuchten ausgestattet oder kann an eine externe Signalleuchte angeschlossen werden. In beiden Fällen lässt sich an der Farbe erkennen, ob das aktuelle Gewicht zu leicht ist, sich innerhalb der vorgegebenen Toleranz befindet oder zu schwer ist.

Beispiel mit der Signalleuchte ADI-CL130:

Externe LED-Signalleuchte für Waagen mit Relaisausgang

  • Orange = zu leicht
  • Grün = OK
  • Rot = zu schwer

Ampelwaagen werden vor allem aus zwei Gründen eingesetzt:

  1. Zur Fehlervermeidung bei Kontrollwägungen (in manchen Branchen ist eine solche optische Kontrolle üblich oder wird vertraglich vereinbart).
  2. Bei manuellen Abfüllvorgängen und Portionierungen: Hier kann die Produktivität steigen, da der Benutzer nur auf die Ampel schauen muss, statt das Gewicht auf der Anzeige der Waage abzulesen und dieses mit dem Nennfüllwert zu vergleichen.

Der zweite Punkt ist auch für Behindertenwerkstätten von großer Bedeutung, da eine Ampelwaage von Personen bedient werden kann, die kein besonders ausgeprägtes Zahlenverständnis haben.

Alle Ampelwaagen finden Sie jetzt auf einer eigenen Übersichtsseite in unserem Waagen-Shop. Bei einigen Modellen fehlen aktuell noch Fotos der integrierten LEDs, wir ergänzen diese aber nach und nach. Bei Fragen zur Auswahl der richtigen Waage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, bitte kontaktieren Sie uns mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Anwendung.

Waagen-News 4. Quartal 2016 – archiviert

27.12.2016: Nach Nokia-Klagen: Apple wirft Withings raus

23.12.2016: Potenziale und Risiken digitaler Selbstvermessung

23.12.2016 (EURAMET): Job Vacancy: Programme Manager

17.12.2016: Post-Consumer-Recycling–Dosierprozesse besser steuern

10.12.2016 (Janner Waagen GmbH): Waage kann so viel wie ein Smartphone

05.12.2016 (WLan-Waagen): Stellen Sie sich nicht auf fremde Waagen!

02.12.2016: American Airlines Acquires Intercomp Scales (via weighingreview)

01.12.2016 (Stimmt’s / Geldwaage): Wird das Geld an Supermarktkassen nicht mehr gezählt, sondern gewogen?

30.11.2016 (eigener Bericht): 200 Jahre gesetzliches Messwesen in Luxemburg

30.11.2016 (tna): tna präsentiert neues Washdown-VFFS-System und verkündet Übernahme von italienischen Sabalpack

28.11.2016 (Ishida): Ishida auf der Fruit Logistica 2017: Verwiegung, Verpackung, Qualitätskontrolle

25.11.2016 (waagen.lu): Was muss beim Anschluss einer geeichten Waage an einen Computer beachtet werden?

24.11.2016 (PTB): Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen 2016

22.-24.11.2016 (Messe): sps ipc drives in Nürnberg

15.11.2016 (METAS): Neue Publikation: METinfo

15.11.2016: Eine Brücke als Waage und Thermometer

14.-17.11.2016 (Messe): Medica in Düsseldorf

14.-17.11.2016 (Messe): all4pack in Paris

10.11.2016: Ampelwaage erleichtert das Abwiegen (Zeitungsartikel über den Einsatz einer Waage von A&D mit Signalampel in einer Behindertenwerkstatt)

07.11.2016: Rice Lake Weighing Systems acquires European weighing company Dini Argeo

06.-10.11.2016 (Messe): EquipHotel 2016 in Paris

03.11.2016 (MT): Limit Risk and Enhance Balance Testing Ease with New White Paper

01.11.2016: Gewichtige Unterschiede: Diagnosewaagen im Test

31.10.2016: future lab bei Schenck Process

31.10.2016: Venezuelans Give Up on Counting Piles of Cash and Start Weighing Them

28.10.2016 (Ishida): Eine Mehrkopfwaage wie ein Schweizer Uhrwerk

ab 27.10.2016: Küchenmaschine mit Kochfunktion unt integrierter Waage bei Aldi Süd

24.10.2016 (Kickstarter): Smart coffee brewing instrument with a built-in Bluetooth SCALE via TURN ON und TechStage

21.10.2016 (Seca): Sind Sie ein Tofi („Thin Outside, Fat Inside“)?

21.10.2016 (Under Armour): Kowalskys Crashtest: Under Armour Underperformer

19.10.-20.10.2016 (Messe): SOLIDS 2016 – Trade show for granules, powder & bulk solids technologies

18.10.2016: Ishida launcht sektorspezifische Mehrkopfwaagen

17.10.2016 (Seca): Nur wer waagt, gewinnt (Handelsblatt Digitalpass erforderlich oder auf Blendle.com lesen)

15.10.2016: Marsden Waagen Blog

15.10.2016 (MT): Bemerkenswerte Nuztungen

14.10.2016: Neutrino-Experiment KATRIN startet: Riesige Waage für winzigste Teilchen

14.10.2016: Sitzplatz nach Gewicht: Hawaiian Airlines wiegt Passagiere

12.10.2016: Der schmale Grat zwischen Sieg und Karriereende: Wenn die Waage zum persönlichen Podest wird

12.10.2016 (MT): New White Paper Describes How Verified Weight Identification Leads to Secure Traceable Balance Testing

10.10.2016 (DAkkS): Deutsche und indische Akkreditierungsstelle planen Zusammenarbeit

05.10.2016 (MT): Ensure Reliable Moisture Analysis with a Fast, Routine Test

04.10.2016: Withings: Online-Waage wird besser und besser

04.10.2016 (PTB): Das neue internationale System der Einheiten / Vortrag am 2. November im Rahmen der Berlin Science Week


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Beantragen Sie jetzt die Nacheichung Ihrer Waage (Deutschland)

Falls die Eichfrist Ihrer Waage Ende 2016 abläuft, sollten Sie sich spätestens jetzt an Ihr Eichamt wenden und die Eichung beantragen. Der Grund ist in § 38 des neuen Mess- und Eichgesetzes (MessEG) zu finden:

§ 38 Verspätete Eichungen

Hat der Verwender die Eichung mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist beantragt und das zur Eichung seinerseits Erforderliche getan oder angeboten, steht das Messgerät trotz des Ablaufs der Eichfrist bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung einem geeichten Messgerät gleich. Hat der Verwender die Eichung zu einem späteren Zeitpunkt beantragt und ist der Behörde eine Eichung vor Ablauf der Eichfrist nicht möglich, so kann sie das weitere Verwenden des Messgeräts bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung gestatten. Die Behörde soll die Eichung nach Ablauf der Eichfrist unverzüglich vornehmen.

Die Beantragung der Nacheichung mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist bringt Ihnen demnach einen wichtigen Vorteil: Schafft es das Eichamt nicht, die Waage vor Ablauf der Eichfrist nachzueichen, dürfen Sie diese dennoch weiterverwenden! Wenn Sie den Antrag dagegen erst innerhalb der 10-Wochen-Frist stellen und eine rechtzeitige Nacheichung nicht mehr möglich ist, muss Ihr Eichamt einer Weiterverwendung ausdrücklich zustimmen.

Ganz schlecht wäre es, die Eichung gar nicht erst zu beantragen: Nach § 37 Satz 3  MessEG erfolgt die Eichung auf Antrag. Anders als früher werden die Mitarbeiter des Eichamts also nicht mehr von sich aus zur Eichung vorbeikommen.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Infoblatt „Verspätete Eichung – Was ist zu beachten?“ (PDF) des LMBE.