Beantragen Sie jetzt die Nacheichung Ihrer Waage (Deutschland)

Falls die Eichfrist Ihrer Waage Ende 2016 abläuft, sollten Sie sich spätestens jetzt an Ihr Eichamt wenden und die Eichung beantragen. Der Grund ist in § 38 des neuen Mess- und Eichgesetzes (MessEG) zu finden:

§ 38 Verspätete Eichungen

Hat der Verwender die Eichung mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist beantragt und das zur Eichung seinerseits Erforderliche getan oder angeboten, steht das Messgerät trotz des Ablaufs der Eichfrist bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung einem geeichten Messgerät gleich. Hat der Verwender die Eichung zu einem späteren Zeitpunkt beantragt und ist der Behörde eine Eichung vor Ablauf der Eichfrist nicht möglich, so kann sie das weitere Verwenden des Messgeräts bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung gestatten. Die Behörde soll die Eichung nach Ablauf der Eichfrist unverzüglich vornehmen.

Die Beantragung der Nacheichung mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist bringt Ihnen demnach einen wichtigen Vorteil: Schafft es das Eichamt nicht, die Waage vor Ablauf der Eichfrist nachzueichen, dürfen Sie diese dennoch weiterverwenden! Wenn Sie den Antrag dagegen erst innerhalb der 10-Wochen-Frist stellen und eine rechtzeitige Nacheichung nicht mehr möglich ist, muss Ihr Eichamt einer Weiterverwendung ausdrücklich zustimmen.

Ganz schlecht wäre es, die Eichung gar nicht erst zu beantragen: Nach § 37 Satz 3  MessEG erfolgt die Eichung auf Antrag. Anders als früher werden die Mitarbeiter des Eichamts also nicht mehr von sich aus zur Eichung vorbeikommen.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Infoblatt „Verspätete Eichung – Was ist zu beachten?“ (PDF) des LMBE.

Woran erkennt man eine geeichte Waage?

Kennzeichnung geeichter („konformitätsbewerteter“) Waagen ab 20.04.2016

Auf jeder geeichten Waage müssen bestimmte Kennzeichnungen vorhanden sein (Artikel 15ff der Richtlinie 2014/31/EU):

Kennzeichnung geeichte Waage ab 20.04.2016

  1. CE-Kennzeichnung.
  2. Metrologie-Kennzeichnung, diese „besteht aus dem Buchstaben „M“ und den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde, eingerahmt durch ein Rechteck.“ Die Höhe des Rechtecks muss dem CE-Zeichen entsprechen und die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung muss unmittelbar hinter der CE-Kennzeichnung stehen.
  3. „Die Kennnummer(n) der notifizierten Stelle(n) gemäß Anhang II, die in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war(en).“

Diese Kennzeichnungen sind oft (aber nicht immer) in das Typenschild der Waage integriert.

Alte Kennzeichnung vor dem 20.04.2016

Kennzeichnung geeichte Waage alt

Die vor dem 20.04.2016 verwendete Kennzeichnung bestand aus folgenden Elementen:

  • CE-Zeichen mit dem Jahr der Ersteichung (in diesem Fall 2012).
  • Die vierstellige Kennnummer der benannten Stelle, welche die EG-Eichung (oder EG-Überwachung) durchgeführt hat.
  • Eine grüne quadratische Marke mit einem schwarzen M (für Metrologie).

EU-Konformitätserklärung

Mit der geeichten Waage muss zudem eine EU-Konformitätserklärung hinsichtlich der Waagen-Richtlinie 2014/31/EU mitgeliefert werden. Diese kann als separates Dokument beiliegen oder Teil der Dokumentation (Bedienungsanleitung) sein.

Beispiel Konformitätserklärung für die geeichte Waage Ohaus Valor 4000 (Waagen-Richtlinie 2014/31/EU hervorgehoben):

EU Konformitätserklärung Ohaus Valor 4000

Siegelmarken / Plomben

Geeichte Waagen sind an bestimmten Stellen versiegelt oder verplombt. Diese Versiegelung wird in der EU-Baumusterprüfbescheinigung (früher EG-Bauartzulassung) beschrieben.

Beispiel geeichte Plattformwaage Kern IFB:

Waage Kern IFB Siegelmarken

Kennzeichnungsschild (Typenschild)

Typenschild eichfähige Waage

Das Typenschild enthält folgende Angaben (am Beispiel der geeichten Präzisionswaage A&D FZ-300i-EC):

Wenn zwar ein solches Typenschild vorhanden ist, aber nicht die oben als Erstes beschriebene Kennzeichnung, wurde die Waage nicht geeicht und darf nicht für eichpflichtige Verwendungen eingesetzt werden. Eine nachträgliche Eichung solcher Waagen ist in der Regel nicht mehr möglich, bitte bestellen Sie Ihre Waage daher immer gleich geeicht.

Eichmarken bei der Nacheichung in Deutschland

In Deutschland gilt für Waagen in der Regel eine Eichfrist von 2 Jahren. In den ersten zwei Jahren ist die Waage daher nur mit den o.g. Kennzeichnungen versehen. Bei der periodischen Eichung durch die zuständige Eichbehörde wird eine Marke mit dem Jahr der Eichung (hier 2018) angebracht:
Eichmarke Rheinland-Pfalz

Zudem kann eine zusätzliche „Eichung gültig bis“-Marke angebracht werden:

geeicht bis 2020

Unter dem alten Eichrecht waren diese beiden Marken in einer Marke kombiniert:

Eichmarke Waage Nacheichung

Dieser Artikel wurde zuletzt am 13.01.2022 überarbeitet.

Wie lange gilt die Eichung einer Waage? Wie funktioniert die Nacheichung?

Zu diesen beiden häufig gestellten Fragen haben wir die Antworten in unseren FAQ veröffentlicht (für geeichte Waagen, die in Deutschland, Luxemburg oder Österreich eingesetzt werden).

Zu anderen Länder finden Sie weitere Informationen (auf Englisch) auf der WELMEC-Seite „Country Info“.