Im Jahr 2014 hat der Schweizerische Eichdienst laut einer aktuellen Pressemitteilung Testkäufe in rund 450 Geschäften in der ganzen Schweiz durchgeführt. Hierbei wurde kontrolliert, „ob den Kundinnen und Kunden auch im Offenverkauf die Ware nach der Nettomenge, also ohne das Gewicht des Verpackungsmaterials, verkauft wird“. In über 46 Prozent der kontrollierten Geschäfte war dies nicht der Fall, hier wurde das Verpackungsmaterial mitgewogen.
Auch in Deutschland wird das Mitwiegen des Verpackungsmaterials bei Kontrollen der Eichämter häufig beanstandet. Weitere Informationen und nützliche Tipps zu rechtskonformen Verwendung Ihrer preisrechnenden Waage finden Sie auf waage-geeicht.de: Kein brutto für netto – so wiegen Sie als Händler richtig.