Sie sind im Goldankauf tätig und suchen eine geeichte Goldwaage? Dann sind Sie hier richtig. Wir haben Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt. Ganz unten finden Sie unsere Kaufempfehlungen.
Wer braucht eine geeichte Goldwaage?
Wenn Sie die Masse (das Gewicht) für „Zwecke des geschäftlichen Verkehrs“ bestimmen, benötigen Sie eine geeichte Waage.
Dies ergibt sich aus der Richtlinie 2014/31/EU und – in Deutschland – aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Als gewerblicher Goldankäufer fallen Sie beim Ankauf nach Gewicht eindeutig unter die Eichpflicht und müssen eine geeichte Waage verwenden.
Kontrollen der Eichämter führen Medienberichten zufolge dennoch häufig zu erschreckenden Ergebnissen: Viele Händler sind über die Eichpflicht nicht informiert und setzen ungeeignete Waagen ein, darunter häufig billigste Waagen, die beiden Transaktionspartnern keinerlei Sicherheit hinsichtlich der Richtigkeit der Messergebnisse bieten können.
Ist jede geeichte Waage als Goldwaage geeignet?
Nein! Eine geeichte Waage hat neben der Höchstlast auch eine Mindestlast: Die Waage darf nur für Objekte verwendet werden, deren Masse innerhalb des durch Mindestlast und Höchstlast bestimmten Wägebereichs liegt.
Viele Händler denken aber nur an die Höchstlast und beachten die Mindestlast nicht weiter. Das Wiegen unterhalb der Mindestlast ist allerdings nicht zulässig und stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar!
Ein Negativbeispiel: Sie rechnen damit, dass Ihnen maximal ein 5kg- Goldbarren angeboten werden wird und entscheiden sich daher für die äußerst günstige geeichte Waage A&D SJ-5000-EC. Als Waage der Genauigkeitsklasse III hat diese aber bei einem Eichwert von 5g eine Mindestlast von 100g. Einen 5kg-Barren dürften Sie mit einer solchen Waage also wiegen und ankaufen, nicht aber einen 40g schweren Ring oder eine 80g schwere Kette.
Bei der Auswahl einer geeigneten Goldwaage müssen Sie daher auf jeden Fall auch auf die Mindestlast achten und sollten nicht einfach die günstigste geeichte Waage kaufen.
Darf ich meine Goldwaage an verschiedenen Standorten einsetzen?
Das hängt davon ab, was in der Konformitätsbescheinigung (bzw. Konformitätserklärung) steht, die bei der Ersteichung ausgestellt wird: Ist hier ein Aufstellungsort genannt, gilt die Eichung auch nur dort.
Bei Waagen der Genauigkeitsklasse II (Präzisionswaagen) sind günstige geeichte Modelle üblicherweise an einen Standort gebunden. Ein Wechsel an einen anderen Standort würde eine neue Justierung und neue Eichung erforderlich machen, da sich die Fallbeschleunigung von Ort zu Ort unterscheidet. Teurere Präzisionswaagen verfügen dagegen über ein internes Justiergewicht und können damit an einem neuen Standort neu justiert werden. Die Eichung bleibt somit weiter gültig.
Bei Waagen der Genauigkeitsklasse III kann die Eichung unter bestimmten Bedingungen für eine größere Gebrauchszone oder sogar ein ganzes Land erfolgen. Solche Waagen eignen sich aber von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen nicht als Goldwaage (aufgrund des oben geschilderten Mindestlast-Problems).
Worauf achtet das Eichamt bei Kontrollen?
Neben der Prüfung, ob die Goldwaage die Fehlergrenzen einhält, achten die Eichämter unserer Erfahrung nach besonders auf folgende Punkte:
- Die Eichsiegel und Plomben müssen intakt sein, da sonst eine Manipulation der Waage nicht ausgeschlossen werden kann.
- Die Gültigkeit der Eichung darf nicht abgelaufen sein.
- Die Ersteichung muss für den Standort der Waage gelten.
- Die Waage muss so aufgestellt sein, dass Käufer und Verkäufer die Anzeige gut sehen und den Messvorgang verfolgen können.
- Es darf nicht unterhalb der Mindestlast gewogen werden.
Welche Waage können Sie als Goldwaage für den Goldankauf empfehlen?
Sehr beliebt als Goldwaage ist die günstige geeichte Präzisionswaage A&D EK-610i-EC, diese Waage wird von unseren Kunden an mehr als 100 Standorten im Edelmetallhandel eingesetzt. Mit einem Wägebereich von 0,5g (Mindestlast) bis 600g (Höchstlast) und einem Eichwert von 0,1g (Ziffernschritt 0,01g) enstpricht sie den üblichen Anforderungen. Die Eichung ist an den Standort gebunden (die Waage wird vor dem Versand durch A&D für die von Ihnen bei der Bestellung angegebene Versandadresse erstgeeicht).
Deutlich teurer ist die geeichte Präzisionswaage A&D FZ-1200i-EC oder FZ-3000i-EC. Dafür können Sie mit diesen Waagen Objekte mit einer Masse von bis zu 1220g bzw. 3200g wiegen, und das mit einer Mindestlast von weiterhin 0,5g. Dank des eingebauten Justiergewichts können diese Waagen auf Tastendruck neu justiert werden und eignen sich damit auch für den mobilen Einsatz (prinzipiell auch über Ländergrenzen hinweg).
Sie haben weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns vor dem Goldwaagen-Kauf, wir helfen Ihnen gerne.
Bitte beachten Sie auch unseren Hinweis zu Rechtsthemen. Bei Fragen zur Eichpflicht und Zulässigkeit bestimmter Waagen für eichpflichtige Anwendungen ist Ihr Eichamt (Liste für Deutschland) bzw. die in Ihrem Land zuständige Organisation der richtige Ansprechpartner (da diese auch später die Kontrollen durchführen).
Letzte Aktualisierung: 25.02.2019, Rechtsgrundlagen aktualisiert, Ohaus SJX-M hinzugefügt.